ideelle Hilfe

Seien Sie unsere DetektivInnen!

Laut Pressemeldung sterben immer mehr Menschen ohne Erben und ohne die Erbschaft ersatzweise geregelt zu haben. Das Erbe fällt dann an den Staat. Da in Deutschland jährlich Erbschaften im Umfang von 400.000.000.000 € (400 Milliarden) anfallen, ist das ein erklecklicher Betrag. Schon der millionste Teil der Gesamterbmasse würde ausreichen, unser Hilfsprogramm abzurunden (solide medizinische Hilfe, Fortbildung von Lehr- und Betreuungskräften, Übergang zur Berufsausbildung, Einbeziehung der Familien und vieles mehr) und sogar auf solide Füße zu stellen.

Sie, die uns bereits mit Spenden so großzügig unterstützen, können hier wertvolle Hilfe leisten. Vielleicht kennen Sie Menschen mit ähnlich großem Herzen, die keine Erben haben oder den Erbberechtigten “unverdient” nur den Pflichtteil zukommen lassen möchten. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: (1) Testamentsspende: KINDER FÜR DIE ZUKUNFT e.V. wird ohne Bedingungen als Erbe/Teilerbe eingesetzt. Dann können wir mit den Mitteln dort Gutes tun, wo es uns am nötigsten erscheint. (2) Treuhandstiftung oder Zustiftung: Die ErblasserInnen legen fest, dass das Erbe ganz bestimmten Hilfsangeboten dienen soll. Dies böte sich an, wenn das Erbe ein erhebliches Ausmaß hat. So können sich ErblasserInnen auch ein Denkmal setzen, das ihren Namen trägt. Obendrein gibt es noch einen Bonus: Während jenseits eines Freibetrages Erbschaftssteuer zwischen 7 und 50 % anfällt, bleiben die Testamentsspende und die Treuhandstiftung/Zustiftung steuerfrei.

Ein Klick auf folgenden Link bietet etwas mehr Information:
Keine Erben für den Nachlass: So schaffen Sie Bleibendes

Noch eine Unterstützung der anderen Art

So manches Mal kommen MissetäterInnen vor Gericht gegen eine Geldauflage zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen davon. Wem diese Geldauflagen zufließen, ist nicht einheitlich geregelt. Falls Sie RichterInnen und StaatsanwältInnen zu Ihren Freunden oder Bekannten zählen, könnte ein Wort zu unseren Gunsten hilfreich sein.

Momentan ist das nur im Oberlandesgerichtsbezirk München sinnvoll, da wir nur dort in die Liste begünstigungsfähiger Vereine eingetragen sind. Falls Sie in einem anderen Gerichtsbezirk wohnen und Gehör bei dortigen RichterInnen und StaatsanwältInnen finden, bitten wir um einen Hinweis. Wir werden dann auch beim zuständigen Oberlandesgericht um einen Listeneintrag bitten, ein Eintrag muss bei jedem der bundesweit 24 Oberlandesgerichte separat erfolgen.